Mit den Dienstleistungen des Schornsteinfegerhandwerks kommt der dritte Erfolgsfaktor der Holzwärme hinzu. In Deutschland wird nämlich eines der international strengsten Zulassungs- und Prüfsysteme für Holzfeuerungen umgesetzt. Schornsteinfeger führen in den Bereichen der Bauabnahmen und Feuerstättenschauen hoheitliche Aufgaben als beliehene Unternehmer des Staates durch. Darüber hinaus können Schornsteinfegerbetriebe mit Reinigungs-, Mess- und Überprüfungstätigkeiten beauftragt werden. Damit sind Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen in den vier Arbeitsfeldern Brandschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Beratung als kompetenter und verlässlicher Dienstleister tätig.
Schornsteinfeger früh einbinden
Ist eine Holzfeuerstätte im Neubau gewünscht oder soll ein älteres Gerät getauscht werden, dann ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger neben dem Ofenbauer und Ofen-Fachhandel ein wichtiger Ratgeber, der schon früh eingebunden werden sollte. So sind z. B. die nachfolgenden Fragen zu klären, denn danach richtet sich die weitere Planung aus bzw. müssen bauliche Veränderungen vorgenommen werden:
- Wo soll die Holzfeuerstätte stehen?
- Welche Fläche bzw. welche Räume sollen beheizt werden?
- Kommt ein Ofen mit Wassertasche in Frage?
- Gibt es bereits einen Schornstein im Haus?
Abnahme und Zulassung der Feuerstätte
Wichtig ist, dass Feuerstätte, verwendete Baustoffe und Schornstein für den deutschen Markt zugelassen sind. Für Kaminöfen bedeutet dies, sie müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen und bestimmte Grenzwerte einhalten. Entsprechende Informationen zu den einzelnen Ofenarten und -modellen sollten beim Hersteller, Ofenbauer und Fachhändler vorliegen.
Grundsätzlich entsprechen alle in Deutschland zugelassenen Feuerstätten den gesetzlichen Normen und Vorschriften wie der 1. BImSchV – Stufe 2. Jede kleine oder größer ausgelegte Feuerstätte wird vor Inbetriebnahme durch den zuständigen, bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger geprüft und offiziell abgenommen.
Betriebssicherheit der Holzfeuerstätten
Regelmäßige Überprüfungen des Brennholzes und Messungen der Heizgeräte durch den Schornsteinfeger sorgen für Betriebssicherheit, aber auch für ein hohes Umweltbewusstsein bei den Betreibern. Entspricht ein Altgerät nicht mehr den Anforderungen der 2. Stufe, 1. BImSchV, dann weist er auf die notwendige Modernisierung, den Austausch bzw. die Stilllegung hin.